Zugegeben, der Titel mag etwas reisserisch sein. Aber stellen Sie sich vor, Sie haben einen Herzinfarkt, können grad noch die Ambulanz rufen, aber… dank Tempo 30 kommt sie 5 Minuten zu spät bei Ihnen an. Denn so wie der ÖV bei Tempo 30 ausgebremst wird, gilt das auch für Rettungsfahrzeuge aller Art, die auch in Notfällen nicht beliebig schnell fahren dürfen.
Die FDP und SVP Winterthur haben eine Anfrage beim Regierungsrat eingereicht mit dem Titel „Tempo 30 und Auswirkungen in den Städten auf die Einsatzbereitschaft von Blaulichtorganisationen“. Dort werden interessante Fragen gestellt, ob denn bei flächendeckend Tempo 30 die Einsatzfahrzeuge der Polizei, Ambulanz, Feuerwehr und anderen berücksichtigt würden. Können diese Fahrzeuge noch innert nützlichen Fristen am Zielort ankommen? Oder können überhaupt Pikett-Mitarbeiter der Notfallorganisationen noch innert nützlicher Frist von zu Hause aus ausrücken? Wann ist der Raserstrafbestand erfüllt, wenn bei Tempo 30 jemand zu schnell fährt, nur um Leben zu retten?
Die ganze Liste der interessanten Fragen finden Sie hier auf der Seite des Kantonsrates Zürich, das PDF mit der Anfrage können Sie direkt unter diesem Link öffnen. Wir sind gespannt, was der Kantonsrat antworten wird…