Die Kantonspolizei Zürich teilte dem Zürcher Stadtrat Anfangs Oktober mit, dass Verkehrsanordnungen wie Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse ohne ihre Zustimmung unzulässig seien. Der Stadtrat muss im voraus den Nachweis erbringen, dass die Temporeduktion die Leistungsfähigkeit der Strasse nicht einschränke.
Die Kantonspolizei bezieht sich dabei auf den Anti-Stau Artikel, der einen Leistungsabbau auf Staatsstrassen wie der Rosengartenstrasse verbietet. Der Stadtrat behauptet zwar, dass die Autos nur 28 Sekunden länger fahren müssten, jedoch ist dies für diese Strecke weder korrekt ausgerechnet, noch wird der Verkehr bei hohem Verkehrsaufkommen noch flüssig fahren können.
Auch die kantonale Volkswirtschaftsdirektion hat Zweifel an der vom Stadtrat durchgeführten Studie. Kapazitätsprüfungen müssten an der Anzahl Fahrzeuge pro Stunde gemessen werden, welche bei Temporeduktionen natürlich sinkt. Auch bezüglich der Lärm Studie gibt es Zweifel, schliesslich müssen viele Fahrzeuge beim Abwärtsfahren am Rosengarten einen Gang zurückschalten, ebenso auch Fahrzeuge welche die Steile Strasse hochfahren müssen. Auch verweigert der Kanton einen Beitrag an jegliche Mehrkosten für die ÖV, die bei Tempo 30 beim Rosengarten entstehen würden – der Stadtrat hätte die Pflicht, solche Kosten selbst zu tragen.
Das zuständige Amt, das Tiefbaudepartement der Stadt Zürich hüllt sich in Schweigen und sagt gegenüber der Presse nur, dass die Anfrage der Kantonspolizei beantwortet würde. Seitens Verkehrtpolitik ein grosses Dankeschön an die Kantonspolizei, die auch Ämter die tun was sie wollen, in ihre Schranken weisen.
Quelle / Umfangreicher Artikel: Tages-Anzeiger Artikel vom 6.10. (auch ohne Abo / Login)